
AGBs
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – HAUS ANNABERG
Baltischer Christlicher Bund e. V.
Annaberger Straße 400 · 53175 Bonn
E-Mail: info@annaberg.de
Telefon: 0228 316244
Website: www.annaberg.de
Stand: Oktober 2026
Teil A – Allgemeine Bestimmungen und Gästezimmer
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zeitlich begrenzte Überlassung von Gästezimmern, die Vermietung von Veranstaltungs- und Tagungsräumen sowie damit verbundene Verpflegungs- und Zusatzleistungen des Haus Annaberg.
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Vertragspartner ist der Baltische Christliche Bund e. V., nachfolgend „Haus Annaberg“ genannt.
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Für individuelle Zimmerbuchungen gelten die Bestimmungen des Teils A. Für Veranstaltungen, Tagungen, Gruppenbuchungen und Raumvermietungen gelten ergänzend die Bestimmungen des Teils B.
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Bei Buchungen über externe Buchungsplattformen gelten die dort wirksam vereinbarten Tarif- und Stornierungsbedingungen.
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Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Reservierung und Vertragsabschluss
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Ein Vertrag kommt durch die Annahme einer Buchung durch Haus Annaberg zustande. Dies kann insbesondere durch eine schriftliche Buchungsbestätigung, eine Bestätigung per E-Mail oder eine verbindliche Bestätigung über das Online-Buchungssystem erfolgen.
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Unverbindliche Anfragen und ausdrücklich als unverbindlich bezeichnete Reservierungen begründen keinen Anspruch auf Bereitstellung eines Zimmers oder Veranstaltungsraums.
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Die buchende Person ist verpflichtet, die für die Buchung erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen.
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Änderungen und Stornierungen sollen aus Nachweisgründen in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
§ 3 Gästezimmer und Ausstattung
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Die Gästezimmer im Haus Annaberg sind individuell eingerichtet und können sich hinsichtlich Größe, Ausstattung und Raumaufteilung unterscheiden.
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Sofern bei der Buchung nicht ausdrücklich anders angegeben, verfügen die Zimmer über gepflegte, gemeinschaftlich genutzte Badezimmer und sanitäre Einrichtungen.
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Ein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer besteht nur, wenn dieses ausdrücklich zugesagt wurde. Aus sachlichen betrieblichen Gründen kann ein mindestens gleichwertiges Zimmer zur Verfügung gestellt werden, sofern dies dem Gast zumutbar ist.
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Die Gäste dürfen die dafür freigegebenen Bereiche des weitläufigen Parks sowie Gemeinschaftsräume, beispielsweise die Bibliothek, im Rahmen der Hausordnung nutzen.
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Einzelne Bereiche können aus Sicherheitsgründen oder wegen notwendiger Arbeiten vorübergehend gesperrt werden. Gesetzliche Ansprüche der Gäste bleiben unberührt.
§ 4 Anreise und Abreise
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Die gebuchten Zimmer stehen am Anreisetag grundsätzlich ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
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Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen.
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Frühere Anreisen oder spätere Abreisen sind nach vorheriger Vereinbarung und Verfügbarkeit möglich.
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Bei Nutzung des Self-Check-ins sind die übermittelten Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden.
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Eine verspätete Anreise soll dem Gästehaus möglichst frühzeitig mitgeteilt werden.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
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Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise einschließlich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.
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Zusatzleistungen werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.
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Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Übernachtungspreis spätestens bei Anreise zu entrichten.
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Haus Annaberg kann bei Vertragsabschluss eine angemessene Anzahlung vereinbaren.
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Für längere Aufenthalte, gemeinnützige Organisationen, Vereine und Gruppen können individuelle Sonderkonditionen vereinbart werden.
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Sonderkonditionen gelten ausschließlich für den ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang und Zeitraum.
§ 6 Stornierung individueller Zimmerbuchungen
Für individuelle Zimmerbuchungen gelten, sofern kein abweichender Tarif vereinbart wurde, folgende Stornierungsbedingungen:
Zeitpunkt der StornierungStornierungskosten
Bis einschließlich 7 Tage vor AnreiseKostenfrei
6 bis 3 Tage vor Anreise50 %
Ab 2 Tage vor Anreise80 %
Nichtanreise80 %
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Die Stornierungskosten beziehen sich ausschließlich auf die nicht in Anspruch genommenen Übernachtungsleistungen.
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Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei Haus Annaberg.
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Die genannten Pauschalen berücksichtigen typischerweise ersparte Aufwendungen. Tatsächlich erzielte Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden angerechnet.
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Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Haus Annaberg kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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Bei vorzeitiger Abreise gelten die gesetzlichen Regelungen unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitiger Einnahmen.
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Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§ 7 Längere Aufenthalte und Adressnutzung
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Gästezimmer werden grundsätzlich zur vorübergehenden Beherbergung überlassen.
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Eine Verlängerung des vereinbarten Aufenthalts bedarf der Zustimmung des Gästehauses.
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Eine Zimmerbuchung beinhaltet keine Vereinbarung über die Bereitstellung einer dauerhaften Wohn- oder Geschäftsadresse.
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Haus Annaberg bietet keine allgemeine Postannahme oder Postweiterleitung für Personen an, die nicht im Haus wohnen.
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Abweichende Vereinbarungen über die Postannahme bedürfen der vorherigen Zustimmung.
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Gesetzliche Meldepflichten und Rechte aus tatsächlich bestehenden Mietverhältnissen bleiben unberührt.
§ 8 Hausordnung und Nutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen
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Gäste sind verpflichtet, auf andere Gäste, Bewohner und Mitarbeitende Rücksicht zu nehmen.
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Gemeinschaftlich genutzte Badezimmer, Küchen, Aufenthaltsräume und sonstige Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln.
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Rauchen und Cannabiskonsum sind innerhalb der Gebäude untersagt.
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Flucht- und Rettungswege, Notausgänge und Feuerwehrzufahrten müssen jederzeit freigehalten werden.
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Die Übernachtung zusätzlicher, nicht angemeldeter Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Gästehauses.
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Die vereinbarte maximale Zimmerbelegung darf nicht überschritten werden.
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Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den dafür freigegebenen Flächen und entsprechend den geltenden Parkregelungen abgestellt werden.
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Die Außenanlagen liegen in einem besonders schützenswerten Naturraum. Gäste haben die Grünflächen, Pflanzen, Tiere und Einrichtungen entsprechend zu respektieren.
§ 9 Schäden und Haftung
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Gäste haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie schuldhaft verursachen.
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Festgestellte Schäden oder technische Mängel sind dem Gästehaus unverzüglich mitzuteilen.
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Haus Annaberg haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere auch für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB.
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Die Bereitstellung eines Parkplatzes beinhaltet ohne gesonderte Vereinbarung keine Bewachung oder Verwahrung des Fahrzeugs.
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Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
§ 10 Kündigung und Hausrecht
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Haus Annaberg übt auf seinem Grundstück und in seinen Gebäuden das Hausrecht aus.
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Bei erheblichen Verstößen gegen die Hausordnung, Bedrohungen, schwerwiegenden Belästigungen, vorsätzlichen Beschädigungen oder nachhaltigen Störungen des Hausfriedens kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
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Eine gesetzlich erforderliche Abmahnung bleibt vorbehalten.
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Nach wirksamer Vertragsbeendigung ist das Zimmer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zurückzugeben.
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Eine eigenmächtige Räumung oder Entsorgung persönlicher Gegenstände erfolgt nicht.
Teil B – Veranstaltungen, Tagungen und Gruppenbuchungen
§ 11 Veranstaltungsräume und Nutzungszweck
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Veranstaltungs- und Tagungsräume dürfen ausschließlich für den vereinbarten Zweck genutzt werden.
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Änderungen des Nutzungszwecks und die Überlassung an Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung.
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Die historische Bausubstanz, das Inventar und die technischen Einrichtungen sind besonders pfleglich zu behandeln.
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Haus Annaberg kann angemessene Schutz- und Sicherheitsvorgaben für die Nutzung der Räumlichkeiten festlegen.
§ 12 Schutz historischer Fußböden und Einrichtungen
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Einzelne Veranstaltungsräume verfügen über besonders schutzbedürftige historische Fußböden.
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Tanzveranstaltungen und andere Nutzungen mit erhöhter mechanischer Bodenbeanspruchung bedürfen einer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung.
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Die Zustimmung kann von geeigneten Schutzmaßnahmen abhängig gemacht werden, beispielsweise bodenschonendem Schuhwerk oder geeigneten Schutzbelägen.
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Bei konkreter Gefahr erheblicher Schäden kann die betroffene Nutzung unterbrochen werden.
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Der Veranstalter haftet für schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Brandschutz und Sicherheit
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Sämtliche Brandschutzvorgaben, behördlichen Auflagen und Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
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Rettungswege, Notausgänge und Feuerwehrzufahrten sind jederzeit freizuhalten.
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Die zulässigen Höchstpersonenzahlen dürfen nicht überschritten werden.
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Offenes Feuer, Pyrotechnik und Nebelmaschinen bedürfen der vorherigen Zustimmung, soweit deren Einsatz rechtlich zulässig ist.
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Bei konkreten Gefahren kann Haus Annaberg die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen einschließlich einer Unterbrechung oder eines Abbruchs der Veranstaltung ergreifen.
§ 14 Stornierung von Veranstaltungen, Verpflegung und Gruppenübernachtungen
Für verbindlich gebuchte Veranstaltungen, Raumvermietungen und Gruppenübernachtungen gelten, soweit wirksam vereinbart und ein entsprechender Anspruch besteht, folgende Stornierungspauschalen:
Zeitpunkt vor BeginnRaummieteVerpflegungGruppenübernachtungen
Ab 60 Tagen0 %0 %0 %
59–30 Tage20 %0 %20 %
29–15 Tage40 %10 %40 %
14–8 Tage60 %25 %60 %
7–3 Tage80 %50 %80 %
Weniger als 3 Tage90 %75 %90 %
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Die Pauschalen beziehen sich ausschließlich auf tatsächlich stornierte Leistungen.
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Eine doppelte Berechnung derselben Leistung ist ausgeschlossen.
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Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung oder Verwertung werden berücksichtigt.
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Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Vergütungsanspruch entstanden ist.
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Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
§ 15 Reduzierung von Teilnehmerzahlen und Zimmerkontingenten
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Grundlage der Berechnung sind die verbindlich vereinbarten Teilnehmerzahlen, Zimmerkontingente und Verpflegungsleistungen.
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Spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn beziehungsweise Anreise ist die endgültige Teilnehmer- und Zimmerzahl mitzuteilen.
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Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn können Teilnehmer- und Zimmerzahlen kostenfrei reduziert werden.
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Zwischen 29 und 15 Tagen vor Veranstaltungsbeginn gewährt Haus Annaberg einmalig je Leistungskategorie eine kostenfreie Reduzierung von bis zu 20 % der ursprünglich verbindlich gebuchten Zimmer- beziehungsweise Verpflegungsleistungen.
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Für darüber hinausgehende oder spätere Reduzierungen gelten die vereinbarten Stornierungsbedingungen.
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Bei ausdrücklich vereinbarter Exklusivmiete bleibt die vereinbarte Raummiete grundsätzlich auch bei einer geringeren Teilnehmerzahl bestehen, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde oder gesetzliche Rechte entgegenstehen.
§ 16 Absage oder Rücktritt durch Haus Annaberg
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Unverbindliche Reservierungen können aufgehoben werden.
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Bei verbindlichen Verträgen richtet sich ein Rücktritt durch Haus Annaberg nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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Insbesondere können erhebliche unvorhersehbare Gebäudeschäden, behördliche Nutzungsverbote, sicherheitsrelevante Mängel oder schwere technische Defekte die vertragsgemäße Durchführung verhindern.
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Haus Annaberg informiert den Vertragspartner unverzüglich und bemüht sich um eine zumutbare Lösung.
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Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet, soweit kein anderweitiger Zahlungsanspruch besteht.
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Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.
§ 17 Baumaßnahmen und Instandhaltung
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Notwendige Wartungs-, Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten dürfen durchgeführt werden.
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Planbare Arbeiten werden bei verbindlichen Buchungen berücksichtigt.
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Wesentliche neue Einschränkungen werden dem Vertragspartner unverzüglich mitgeteilt.
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Bei erheblichen Beeinträchtigungen gelten die gesetzlichen Rechte.
§ 18 Reinigung und Rückgabe
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Veranstaltungsräume sind nach der vereinbarten Nutzung ordnungsgemäß zurückzugeben.
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Mitgebrachte Gegenstände, Dekorationen und Materialien sind innerhalb der vereinbarten Nutzungszeit zu entfernen.
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Außergewöhnliche, vom Vertragspartner zu vertretende Verschmutzungen können nach dem tatsächlich erforderlichen Reinigungsaufwand berechnet werden.
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Schäden und Störungen sind unverzüglich zu melden.
§ 19 Dekoration und technische Einrichtungen
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Dekorationen und Befestigungen an historischen Bauteilen bedürfen der Zustimmung von Haus Annaberg.
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Beschädigende Befestigungen sind ohne Genehmigung untersagt.
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Mitgebrachte Elektrogeräte müssen den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen.
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Technische Anlagen dürfen ohne Zustimmung nicht verändert werden.
§ 20 Außenanlagen und Naturschutz
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Die Außenanlagen befinden sich in einem besonders schützenswerten Naturraum.
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Die Nutzung ist ausschließlich im vereinbarten Umfang gestattet.
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Unzulässiger Lärm, Vegetationsschäden und Verunreinigungen sind zu vermeiden.
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Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf freigegebenen Flächen abgestellt werden.
§ 21 Haftung bei Veranstaltungen
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Haus Annaberg haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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Für sonstige Schäden besteht unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Haus Annaberg für sonstige Schäden bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
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Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
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Der Veranstalter haftet für von ihm zu vertretende Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
Teil C – Schlussbestimmungen
§ 22 Widerrufsrecht
Bei Verträgen über Beherbergungsleistungen zu anderen als Wohnzwecken sowie bei bestimmten termingebundenen Freizeitdienstleistungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
§ 23 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Haus Annaberg.
§ 24 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
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Bonn ist Gerichtsstand, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.
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Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 25 Schlussbestimmungen
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Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften.
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Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
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